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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)

1.

Die MedRoyal s.r.o., Identifikationsnummer (IČO): 241 86 911, mit Geschäftssitz in Kutná Hora, Husova 122, PLZ 28401, Tschechische Republik, HR-Eintrag beim Stadtgericht Prag unter GZ C 186791 geführt (in Folge „Vermittler“ genannt) tritt als Vermittler zwischen natürlichen Personen (in Folge „Kunde“ genannt) und dem medizinischen Dienstleister (in Folge „medizinischer Dienstleister“ genannt) auf, der die gewünschte medizinische Leistung für den Kunden erbringt (in Folge „Eingriff“ genannt).

2.

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (in Folge „AGB“ genannt) definieren die gegenseitigen Rechte und Pflichten des Vermittlers und des Kunden, sofern diese einen Vertrag abschließen, der die Vermittlung eines Eingriffs beim medizinischen Dienstleister zum Gegenstand hat (in Folge „Vertrag“ genannt).

3.

Der Vertrag kommt aufgrund eines vorausgehenden (telefonisch oder per E-Mail getätigten) Auftrags des Kunden zustande, indem die sog. „Terminbestätigung“ (in Folge „Terminbestätigung“ genannt) an die E-Mail-Adresse des Kunden abgeschickt wird. Die Terminbestätigung hat bestimmte Erfordernisse gemäß dem nachstehenden Absatz sowie einen Verweis auf diese AGB aufzuweisen. Der Vertrag wird mit der Entrichtung der Anzahlung gemäß Absatz 5 dieser AGB wirksam.

4.

Als Erfordernisse der Terminbestätigung gelten insbesondere: Identifikationsangaben der Vertragsparteien, Termin des Beratungsgesprächs, Bestätigung des Eingriffstermins, nähere Bestimmung des Eingriffs, Spezifikation des medizinischen Dienstleisters, Eingriffspreis und Zahlungsbedingungen, AGB und weitere Angaben.

5.

 Die Anzahlung ist innerhalb von 5 Tagen nach dem Absenden der Terminbestätigung an die E-Mail-Adresse des Kunden fällig und ist auf das folgende Konto des Vermittlers zu überweisen: IBAN: DE63 8505 0100 0234 9083 35, BIC: WELADED1GRL. Die Anzahlung beträgt in der Regel 20 % vom Eingriffspreis, mindestens jedoch 400 €. Durch die Entrichtung der Anzahlung wird der in der Terminbestätigung genannte Eingriffstermin verbindlich und der Mandant erklärt, OP-tauglich zu sein. Die Anzahlung kann nur unter nachstehend in diesen AGB aufgeführten Bedingungen zurückerstattet werden.

6.

Der Restbetrag vom Eingriffspreis sowie alle anderen mit dem Eingriff verbundenen Aufwendungen sind vor dem Eingriff direkt beim medizinischen Dienstleister zu entrichten.

7.

Der Kunde hat sich (bei ausgewählten Eingriffen) einer Voruntersuchung vor dem geplanten Eingriff zu unterziehen. Der Vermittler hat den Kunden über die Erfordernisse der notwendigen Voruntersuchungen schriftlich zu informieren, d.h. insbesondere durch eine Auflistung der notwendigen Voruntersuchungen sowie durch eine Information dazu, ob die jeweilige Untersuchung beim medizinischen Dienstleister absolviert werden kann oder kundenseitig zu organisieren ist. Im Falle kundenseitig zu organisierender Voruntersuchungen hat der Kunde die im Voraus festgesetzten höchstens 14 Tage alten Ergebnisse im entsprechenden Umfang spätestens 5 Tage vor dem geplanten Eingriff dem medizinischen Dienstleister zu schicken. Im Falle von verspätet oder unvollständig übermittelten Voruntersuchungsergebnissen übernimmt der Vermittler keine Haftung.

8.

Der Mandant ist berechtigt, vor dem Beratungsgespräch beim medizinischen Dienstleister schriftlich (per Post, per E-Mail, WhatsApp) den Eingriffstermin einmalig zu ändern. Dafür gelten folgende Bedingungen:

• Terminänderung bis 30 Tage vor dem Eingriff: Verschiebungsgebühr von 50 €

• Terminänderung ab 30 Tage bis 16 Tage vor dem Eingriff: Verschiebungsgebühr von 50 % der geleisteten Anzahlung, höchstens jedoch 500 €

 • Terminänderung ab 15 Tage bis 1 Tag vor dem Eingriff: Verschiebungsgebühr von 80 % der geleisteten Anzahlung, höchstens jedoch 700 €.

Ein Ersatztermin ist spätestens innerhalb von 6 Monaten ab dem ursprünglichen Eingriffstermin zu vereinbaren.

9.

Ist die Stornierung vom Kunden zu vertreten, steht dem Vermittler eine Gebühr in Höhe von 100 % der entrichteten Anzahlung, höchstens jedoch 900 €, zu. Die 900-€-Beschränkung findet in nachstehenden Fällen keine Berücksichtigung, in denen die gesamte entrichtete Anzahlung ungeachtet ihrer Höhe berechnet wird:

• Nach dem erfolgten Beratungsgespräch beim medizinischen Dienstleister findet der Eingriff nicht statt infolge der Fahrlässigkeit des Kunden oder wegen unwahrer oder verschwiegener Angaben des Kunden zu seinem Gesundheitszustand,

• Der Kunde entschuldigt sein Fernbleiben nicht spätestens 24 Stunden vor dem geplanten Eingriffstermin,

• Voruntersuchungsergebnisse werden nicht/nicht vollständig eingereicht. 

10.

Wird der Eingriff nach dem Beratungsgespräch beim medizinischen Dienstleister storniert:

• im Falle vorübergehender Kontraindikationen, die vom medizinischen Dienstleister festgestellt wurden, verpflichtet sich der Kunde, einen Ersatztermin für die OP innerhalb von spätestens 6 Monaten nach dem ursprünglichen Termin einzuplanen. In diesem Fall wird die Anzahlung nach Abzug einer Bearbeitungsgebühr von 150 € und ggf. der Voruntersuchungskosten (es sei denn, dass diese vom Mandanten beim medizinischen Dienstleister vor Ort entrichtet wurden) für den Ersatztermin verwendet;

• im Falle einer dauerhaften Kontraindikation, die vom medizinischen Dienstleister festgestellt wird, wird die geleistete Anzahlung nach Abzug einer Bearbeitungsgebühr von 250 € und ggf. der Voruntersuchungskosten (es sei denn, dass diese vom Mandanten beim medizinischen Dienstleister vor Ort entrichtet wurden) vollständig dem Kunden zurückerstattet,

• obwohl der Kunde als für die OP geeignet eingestuft wurde, wird dem Kunden die gesamte Anzahlung nach Abzug einer Bearbeitungsgebühr in Höhe von 350 € und ggf. der Voruntersuchungskosten (es sei denn, dass diese vom Mandanten beim medizinischen Dienstleister vor Ort entrichtet wurden) zurückerstattet.

11.

Die Stornogebühr wird von der entrichteten Anzahlung abgezogen. Entsteht dem Kunden Anspruch auf Rückerstattung der geleisteten Anzahlung oder deren Teils, ist dieser Anspruch innerhalb von 30 Tagen abzuwickeln.

12.

Wird der Eingriff aus den vom medizinischen Dienstleister zu vertretenden Gründen storniert, ist dem Kunden die volle Anzahlung zurückzuerstatten.

13.

Kann der Eingriffstermin aufgrund höherer Gewalt oder aus anderen Gründen, die der Vermittler nicht zu vertreten hat, nicht stattfinden, können keine Rechtsansprüche gegenüber dem Vermittler oder gegenüber dem medizinischen Dienstleister geltend gemacht werden.

14.

 Eine vom Vermittler gebuchte Unterkunft kann spätestens 3 Tage vor der Ankunft kostenlos storniert werden. Bei einer späteren Stornierung wird eine Stornogebühr gemäß der Preisliste des Unterkunftsanbieters berechnet. Die Stornogebühr wird an die entrichtete Anzahlung angerechnet.

15.

Sämtliche Informationen, die dem Kunden vom Vermittler übermittelt werden, gehen auf die bisherigen Erfahrungen des Vermittlers mit seinen kooperierenden medizinischen Dienstleistern zurück; diese Informationen sind lediglich allgemeiner Natur und ersetzen keineswegs eine individuelle medizinische Beratung.

16.

 Der Vermittler bespricht die geplanten Eingriffe der Kunden mit medizinischen Dienstleistern nach Wahl des Vermittlers anhand der von den Kunden erteilten Informationen, und zwar vor dem Eingriff, während des Aufenthalts des Kunden beim medizinischen Dienstleister, zwecks Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen und einer ordnungsgemäßen Erbringung der gewünschten Dienstleistungen. Zu Zwecken der vertraglichen Leistungen ist der Kunde berechtigt, über den Inhalt der Post-OP-Kommunikation zu verfügen, und zwar lediglich im Rahmen der Kommunikation mit dem medizinischen Dienstleister und für unbefristete Zeit.

17.

 Der Kunde ist für den Inhalt der von ihm erteilten Informationen verantwortlich.

18.

Der Vermittler haftet nicht für die durchgeführten Eingriffe und die damit verbundenen erbrachten medizinischen Leistungen, für den Transport und die Unterbringung in Kliniken oder in Hotels, denn diese Leistungen sind Gegenstand des Vertrags zwischen dem Kunden und dem medizinischen Dienstleister, dem Hotelbetreiber, den Transportunternehmen oder Taxifahrern. Im Falle einer Reklamation der oben genannten Leistungen verpflichtet sich der Vermittler, dem Kunden auf dessen Ersuchen sämtliche notwendige Unterstützung zu gewähren.

19.

 Der Vermittler haftet nicht für mangelhafte Leistungen oder Verzug, sofern diese durch den Kunden oder durch einen Dritten zu vertreten oder durch höhere Gewalt verursacht wurden.

20.

Der Vermittler behält sich das Recht vor, diese AGB einseitig zu ändern, und zwar mit Wirkung ab dem Datum der Veröffentlichung der neuen Fassung auf der Website des Vermittlers. In diesem Fall ist der Vermittler verpflichtet, den Kunden von der Änderung in Kenntnis zu setzen.

21.

Die Bestimmungen des § 1829 des [tschechischen] Bürgerlichen Gesetzbuches finden auf das durch den Vertrag begründete Verhältnis keine Anwendung, d. h. der Kunde kann nicht innerhalb von 14 Tagen vom Vertrag zurücktreten, weil es sich hierbei um eine gesetzliche Ausnahme handelt, die in §§ 1838 und 1840 des [tschechischen] Bürgerlichen Gesetzbuches geregelt ist. Im Falle eines Vertragsrücktritts durch den Kunden wird insbesondere gemäß den Absätzen 8, 9, 10 und 11 dieser AGB verfahren.

22.

Der Vermittler in seiner Eigenschaft als Verantwortlicher für die ihm von den Vertragsparteien zur Verfügung gestellten personenbezogenen Daten verpflichtet sich, diese personenbezogenen Daten im Einklang mit den gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere mit der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr, zu verarbeiten. Die Informationen über die Verarbeitung der personenbezogenen Daten der Kunden sind der Website www.medroyal.cz zu entnehmen. Durch den Abschluss des Vertrags erklärt der Kunde, sich mit diesen Informationen vertraut gemacht zu haben.

23.

Eventuelle Streitigkeiten zwischen dem Vermittler und dem Kunden sind vor den Gerichten in Prag auszutragen.

Kutná Hora,  02.01.2024                                               MedRoyal s.r.o.

Ihre Fragen – Unsere Antworten

Wie lange vor der Op muss die Finanzierung beantragt werden?

Den Kreditantrag sollten Sie spätestens 3 Wochen vor der geplanten Operation stellen, damit genügend Zeit für die Kreditabwicklung besteht. 

Wie soll ich vorgehen wenn ich eine Finanzierung möchte?

Teilen Sie uns mit, dass Sie an einer Ratenzahlung Interesse haben. Wir helfen Ihnen bei der Kreditanfrage und stehen in Kontakt mit der Kreditgesellschaft. 

Was muss ich erfüllen?

Grundsätzlich steht die Finanzierung allen Personen offen, die

- volljährig sind,

- ihren Hauptwohnsitz, ihren Arbeitsplatz und ihre Bankverbindung in Deutschland oder Österreich haben,

- keinen negativen Schufa-Eintrag besitzen,

- sich in einem Angestelltenverhältnis befinden (Probezeit ausgenommen) / Rentner sind,

- oder seit mindestens 1 Jahr selbstständig sind.

Kann auch mein Partner die Finanzierung beantragen?

Ja, der Kreditnehmer muss nicht der Patient sein.

Muss ich eine Gehaltsabrechnung vorlegen?

Eine Gehaltsabrechnung ist erst ab einer Kreditsumme über 7.500 Eur notwendig. 

Ich bin selbstständig. Was muss ich vorlegen?

Bis zu einer Kreditsumme von 7.500 ist bei Selbstständigen und Freiberuflern nur ein Nachweis über Selbstständigkeit notwendig. Damit Sie einen Kredit beantragen können, müssen Sie mind. 1 Jahr selbstständig sein. 

Ich bin in Probezeit. Kann ich den Kredit beantragen?

Sie müssen warten, bis Ihre Probezeit vorüber ist. 

Können Azubis und Stundenten mit Nebenjobs einen Kredit beantragen?

Ja, das geht. Benötigt wird neben dem ausgefüllten Anfrageformular eine Kopie der EC/Kreditkarte und des Personalausweises.

Auch Rentner und Pensionäre können auf gleichen Wege die Finanzierung beantragen. 

Wie hoch sind die monatlichen Raten?

Die Höhe der Rate hängt von der Laufzeit und der Kreditsumme ab. Die monatlichen Raten beginnen bei 26 Eur. 

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